Incentives
Das wirtschaftliche Potenzial, das durch strategisch geführte Verhandlungen ausgeschöpft werden kann, wird mithilfe von Immocentive systematisch offengelegt. Dadurch werden die Bausteine eines optimierten Verhandlungspakets transparent, die andernfalls zumeist im Verborgenen bleiben. Typische Bestandteile wie mietfreie Zeiten, Baukostenzuschüsse, Sonderleistungen des Vermieters oder Nebenkostenoptimierungen sind einige der möglichen Einsparpotenziale.
Der Verhandlungsspielraum wird in Relation zum gesamten Vertragswert als Summe aller Mietzahlungen über die Vertragslaufzeit gesetzt und so transparent quantifizierbar gemacht.

Verhandlungs-potenziale
ausschöpfen

Mietreduzierung zur planbaren Entlastung
Prüfung, ob die Angebots- oder Bestandsmiete der Marktmiete entspricht und anschließende Anpassung an das aktuelle in vielen Fällen geringere Marktniveau.
Mietfreie Zeiten zur finanziellen Entlastung
Mietfreie Zeiten sichern Liquidität und können abhängig von der Vertragslaufzeit verhandelt werden.
Optimierte Mietanpassungsklauseln
Die Mieterhöhungsmöglichkeiten können durch Deckelung der Indexklausel und Veränderung des Anpassungszeitpunktes oder aber durch die Vereinbarung einer Staffelmiete planbarer gestaltet und begrenzt werden.
Renovierungs-/ Baukostenzuschüsse
In Relation zur Vertragslaufzeit kann ein Baukostenzuschuss oder aber die Durchführung der Arbeiten durch den Vermieter verhandelt werden inklusive der Übernahme von Sonderwünschen, die gewöhnlich nicht in einem Standardausbau des Vermieters enthalten sind.
Kostenübernahme für IT Verkabelung
Der Einbau einer IT Verkabelung ist in der Regel Mietersache. Es gibt aber die Möglichkeit, dass der Vermieter den Einbau und die Kosten hierfür übernimmt.
Investition des Vermieters in die Gebäudetechnik
Einige Investitionen betreffen das Gebäude bzw. die Allgemeinflächen. Beispielsweise könnte der Einbau einer neuen Gegensprechanlage verhandelt werden.
Flächenerweiterungen/ Reduzierungen
Eine perspektivische Flächenvergrößerung oder Verkleinerung im laufenden Mietverhältnis könnte vertraglich bereits vorausschauend festgehalten werden.
Sonderkündigungsrechte für vorzeitiges Vertragsende
Sonderkündigungsrechte könnten im Vertrag festgehalten werden, sodass eine vorzeitige Beendigung auch vor dem ordentlichen Vertragsende für den Mieter möglich wäre.
Rückbauverzicht / Ablösezahlungen für Einbauten
Sofern Einbauten auf Wunsch des Mieters oder durch ihn eingebracht wurden, könnte eine Pönalezahlung durch den Vermieter gefordert werden. Auch hier bestehen Verhandlungsspielräume.
Entschädigungszahlung bei vorzeitigem Vertragsende
Bei vorzeitig gewünschten Vertragsende werden die Verhandlungen mit dem Vermieter zur Auflösung aufgenommen und weitere Optionen, wie die Entschädigungszahlung in Erfahrung gebracht oder die Nachmietersuche in die Wege geleitet.
Reduzierung von Nebenkosten
Es besteht beispielsweise die Möglichkeit die Beteiligung an den Instandhaltungs- sowie Instandsetzungskosten in den Allgemeinbereichen sowie die Verwaltungsgebühren nach unten zu verhandeln.
Green Lease / ESG Konformität
Nachhaltigkeit spielt eine immer wichtigere Rolle, sodass bei Verhandlungen beispielsweise die Realsierung von Elektrotankstellen oder aber der Einbau von LED Beleuchtung durch den Vermieter verhandelt werden kann.
Zusätzliche Werbemöglichkeiten
Die kostenlose Werbemöglichkeit sowie eine bessere Visibilität des Mieters könnte ebenfalls bei den Verhandlungen aufgegriffen werden.
Übernahme der Vermittlungskosten
Auch bei den Vermittlungskosten, die in Verbindung mit dem Vertragsabschluss anfallen, besteht die Möglichkeit eine Kostenübernahme durch den Vermieter zu verhandeln.
